Statuten des Quartiervereins

1. Name und Zweck

Unter dem Namen QUARTIERVEREIN RIESBACH besteht ein Verein im Sinne ZGB Art. 60ff. Der Verein wurde am 9. Juni 1894 gegründet. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Der Verein wahrt und vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Rahmen des statutarischen Zwecks inklusive der Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen, fördert deren Mitsprache in Quartierfragen, fördert die Kommunikation im Quartier, arbeitet konstruktiv mit Behörden und Institutionen zusammen.

2. Mitgliedschaft

Dem Verein können angehören: Einzelmitglieder (natürliche Personen), Familien-/Paarmitglieder (zwei im gleichen Haushalt lebende Personen), Kollektivmitglieder (juristische Personen: Firmen, Vereine, Institutionen), Frei- und Ehrenmitglieder. Über die Aufnahme von Einzel-, Familien-/Paar- und Kollektivmitgliedern entscheidet der Vorstand. Freimitglieder können vom Vorstand ernannt werden. Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung bestätigt.
Die Generalversammlung legt den Jahresbeitrag fest. Einzel-, Familien-/Paar- und Kollektivmitglieder sind zur Entrichtung des Jahresbeitrages verpflichtet. Vorstandsmitglieder sind während ihrer Amtszeit von der Beitragspflicht befreit.
Ein Mitglied kann seine Vereinsmitgliedschaft jederzeit schriftlich kündigen. Wer den Interessen des Vereins zuwiderhandelt oder die Beitragspflicht nicht erfüllt, kann als Mitglied ausgeschlossen werden.

3. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche MV findet in der Regel jährlich im 1. Quartal statt. Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Eine ausserordentliche MV kann vom Vorstand einberufen werden. Verlangt 1/5 der Vereinsmitglieder schriftlich die ausserordentliche MV, muss der Vorstand innert einem Monat eine solche durchführen.

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

  • Abnahme des Protokolls der letzten MV, des Jahresberichtes sowie der Jahresrechnung auf Antrag der Kontrollstelle.
  • Wahlen der Vorstandsmitglieder, des Präsidenten, der Kontrollstelle. In der Regel wird alle zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.
  • Genehmigung des Jahresprogrammes und des Budgets für das laufende Jahr, des Vorbudgets und der Mitgliederbeiträge für das folgende Jahr.
  • Behandlung von Anträgen des Vorstandes und von Mitgliedern.

 

Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das absolute Mehr der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Ein Familien-/Paar-Mitglied hat zwei Stimmen. Ein Kollektiv-Mitglied hat nur eine Stimme. Für Statutenänderungen ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Zur Vorbereitung der MV sind folgende Fristen einzuhalten: Mitgliederanträge zur Traktandenliste: 30 Tage vor der MV, Einladung des Vorstandes zur MV: 20 Tage vor der MV, Mitgliederanträge zur Behandlung an der MV: 10 Tage vor der MV.

4. Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 7 und höchstens 19 Mitgliedern, inkl. Präsidium. Er vollzieht die Beschlüsse der MV und wahrt die Vereinszwecke nach bestem Ermessen. Die verbindliche Unterschrift für den Verein führen die Mitglieder des Präsidiums mit der Aktuarin/dem Aktuar oder der Quästorin/dem Quästor. Der Vorstand verfügt über die ordentlichen Ausgaben im Rahmen des Budgets, über die ausserordentlichen Ausgaben bis 10% der budgetierten Einnahmen.

5. Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppen sind interne Organe des Vereins. Sie werden vom Vorstand oder von der MV eingesetzt. Die Arbeitsgruppen erstatten regelmässig Bericht. Sie haben Antragsrecht an den Vorstand.

6. Kontrollstelle

Die Kontrollstelle besteht aus von der MV gewählten zwei Revisoren/Revisorinnen und einem Ersatzrevisor/einer Ersatzrevisorin. Die Kontrollstelle prüft die vom Quästor/von der Quästorin rechtzeitig erstellte Jahresrechnung, erstattet dem Vorstand Bericht und stellt der MV Antrag auf Rechnungsabnahme.

7. Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

8. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer MV und durch die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln sämtlicher Mitglieder beschlossen werden. Ist die MV nicht beschlussfähig, wird eine zweite Schluss-MV angesetzt, an der zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder den Auflösungsbeschluss herbeiführen können.
Die Liquidationsarbeiten sind durch den letzten Vorstand zu erledigen. Das Vereinsvermögen ist bei Vereinsauflösung bei der Zürcher Kantonalbank zu deponieren.
Bildet sich ein neuer Verein mit Zweck nach Art. 1, so kann ihm das Vermögen überschrieben werden. Ist dies nicht der Fall soll das Vermögen nach fünf Jahren gemeinnützigen Institutionen zugunsten des Quartiers Riesbach zugewendet werden.
Inventar und Archiv des Vereins dürfen nicht veräussert werden. Sie sollen für einen später sich neu mit Zweck nach Art. 1 bildenden Verein sicher aufbewahrt werden.
Nach fünf Jahren sollen Inventar und Archiv dem Stadtarchiv Zürich übergeben werden.

Zürich, den 9. April 2018 

Präsidium: Urs Frey / Quästorat: Claude Bernaschina

Statuten des Quartiervereins

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Sommer-Matinée-Konzert

Band Sanisaidap

Sonntag, 16. Juni 2024, 11:00 Uhr
Quartierhof Wynegg, Weineggstrasse 44 a, 8008 Zürich

SanySaidap

Irish-Folk, Country, Bluegrass and Cajun

Von Irish-Folk über Country und Bluegrass bis hin zu amerikanischen Roots-Einflüssen wie Cajun – SanySaidap nehmen von allem ein wenig, reichern die Mischung mit bluesigen, swingenden Noten an, graben altbekannte Klassiker aus oder zaubern ihre ganz eigenen Folk-Melodien hervor. Die unbändige Spielfreude haben sie zum Markenzeichen gemacht und zelebrieren damit auf der Bühne ihre Begeisterung für authentischen, berührenden und wilden Folk.

Tobi Rechsteiner – Guitar, Mand., Banjo, Vocals
Alice Uehlinger – Fiddle, Vocals
Pasco Schwarb – Accordion, Vocals
Sime Erhard – Bass, Vocals

www.sanysaidap.ch

Der anschliessende Apéro wird vom Quartierverein offeriert.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Öffentliche Vorstandssitzungen 2025

Die Vorstandssitzungen des Quartiervereins sind öffentlich und finden in der Regel dienstags 19:30 im GZ Riesbach statt. Wir sind froh, wenn Sie den Besuch und ein allenfalls damit verbundenes Anliegen vorher per Mail an info@8008.ch ankündigen.

Daten der nächsten Vorstandssitzungen:

7. Januar
4. Februar
4. März
Mo, 7. April, Mitgliederversammlung 
6. Mai
3. Juni
1. Juli
2. September
7. Oktober
4. November

16. Gartentag

Eine Veranstaltung vom Quartierverein Hirslanden

mitgetragen von den Quartiervereinen Hottingen, Witikon und Riesbach

Private Gartenbesitzer und −besitzerinnen öffnen am traditionellen Garten-Tag ihre Gärten von 11.00 bis 16.00 Uhr für die Quartierbevölkerung und Interessierten.

Lassen Sie sich von einzigartigen «Gartengeschichten» inspirieren und verzaubern. Daraus können bereichernde Begegnungen und anregende Gespräche mit Gartenliebhaber*innen entstehen.

Programm

Veranstaltungen April

Info-Anlass zu Erweiterung Schulhaus Seefeld

Dienstag, 2. April, 19.30 Uhr
GZ Riesbach, Seefeldstrasse 93, 8008 Zürich

Gerne orientieren wir Sie persönlich über das Projekt
 
Programm:
  • Prognosen Anzahl Schüler*innen und Raumbedarf Roger Curchod, Präsident Kreisschulbehörde Zürichberg
  • Projektierung und weiteres Vorgehen Benjamin Leimbruber, Leiter Bereich Schulbauten, Immobilien Stadt Zürich
 
Anschliessend stehen Ihnen die städtischen Vertreter*innen für Fragen und Rückmeldungen zur Verfügung.

Klangspaziergang im Seefeld mit Andres Bosshard

Samstag, 13. April und Sonntag, 21. April, um 11.00 Uhr
Treffpunkt: Tramstation Burgwies beim Plätzli mit Bäumen und Sitzbank.

Was wir vom Klang des Hornbachs lernen können und wie er uns den Weg aus dem alltäglichen Lärmlabyrinth weist. [mehr]

Quartier Riesbach

The district community organization of Riesbach promotes the population’s interests.

For more than one hundred years, district community organizations in the city of Zurich have been committed to the preservation and improvement of the quality of life. The Riesbach district organization was founded in 1894 and is approved and supported as a partner by the city authorities. It organizes social and cultural events and engages in local political issues of the Riesbach community.

If you live or work here, or have close relations with the Riesbach district, you are welcome as a member. It doesn’t matter where you come from nor which language you speak. Riesbach has always been a socially mixed urban district. Our aim as an organization is to promote the diversity, and to cultivate the communal life, among different kinds of people. We therefore believe that both good neighborly relations and urbanity do not mutually exclude each other, but, rather, complement each other.

The Annual Report of the Riesbach organization is always published in the first edition of the «Kontacht» in each new year. It provides updates about the Board’s activities and the various areas of activity under its responsibility. Past reports can be found in the organization’s archives.

Quartier Riesbach

L’Associazione del Quartiere di Riesbach difende gli interessi della sua popolazione.

Da più di cento anni, le Associazioni dei Quartieri della città di Zurigo si sono impegnate a preservare e migliorare la qualità della vita dei loro abitanti. L’Associazione del Qaurtiere di Riesbach, fondata nel 1894, è riconociuta e sovvenzionata dalle Autorità della Città. Essa organizza eventi sociali, culturali e politici per il Quatiere.

Se vivete, lavorate o avete una relazione con questa parte della città, saremo felici di annoverarvi tra i membri di questa Associazione. La vostra nazionalità e la vostra lingua madre non hanno alcuna importanza. Riesbach è sempre stato un quartiere urbano con forte mescolanza sociale. La nostra rivendicazione, come Associazione, è di preservare questa diversità e di sviluppare la coesistenza tra le differenti culture. Infatti noi crediamo che le buone relazioni di vicinato e il cosmopolitismo non si escludono ma si completano reciprocamente.

Il rapporto annuale del Presidente, che è pubblicato in ogni prima edizione di «Kontacht» (il nostro giornale) del nuovo anno, offre le informazioni sulle attività del comitato e dei suoi differenti membri. I rapporti degli anni precedenti possone essere consultati nella rubrica archiv.

Quartier Riesbach

L’Association de Quartier de Riesbach défend les intérêts de sa population.

Depuis plus de cent ans, les Associations des Quartiers de la ville de Zurich se sont attachées à préserver et à améliorer la qualité de vie de leurs habitants. L’Association du Quartier de Riesbach, fondée en 1894, est reconnue et subventionnée par les autorités de la ville. Elle organise des événements sociaux, culturels et politiques pour le quartier.

Si vous vivez, travaillez ou avez des attaches avec cette partie de la ville, nous serons heureux de vous compter au nombre des membres de cette association. Votre nationalité et votre langue maternelle n’ont aucune importance. Riesbach a toujours été un quartier urbain à forte mixité sociale. Notre revendication, en tant qu’association, est de préserver cette diversité et de développer cette coexistence entre les différentes cultures. Car nous croyons que les bonnes relations de voisinage et le cosmopolitisme ne s’excluent pas mais se complètent mutuellement.

Le rapport annuel du Président, qui est publié dans chaque première édition de «Kontacht» (notre journal) de la nouvelle année, fournit des informations sur les activités du comité et de ses différents membres. Les rapports des années précédentes peuvent être consultés sous la rubrique archiv.

Quartier Riesbach

Der Quartierverein Riesbach wahrt die Interessen der Bevölkerung.

Seit über hundert Jahren engagieren sich in der Stadt Zürich die Quartiervereine für den Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität. Der Quartierverein Riesbach wurde 1894 gegründet und wird von den Stadtbehörden als Partner anerkannt und unterstützt. Er organisiert gesellige, kulturelle und quartierpolitische Anlässe.

Wenn Sie hier wohnen, arbeiten oder sonst eine wichtige Beziehung zu diesem Stadtkreis haben, sind Sie als Mitglied herzlich willkommen. Ihr Pass und Ihre Muttersprache spielen dabei keine Rolle. Riesbach war schon immer ein sozial stark durchmischtes urbanes Quartier. Unser Anspruch als Verein ist es, diese Vielfalt zu erhalten und das Zusammenleben von verschiedenen Menschen zu kultivieren. Denn wir meinen, dass gute Nachbarschaft und Weltoffenheit sich nicht ausschliessen, sondern gegenseitig bedingen.

Der Jahresbericht des Präsidenten erscheint jeweils in der ersten «Kontacht»-Ausgabe des neuen Jahres und gibt Auskunft über die Aktivitäten des Vorstandes und in den verschiedenen Ressorts. Berichte der vergangenen Jahre finden sich im Archiv.

Ältere Protokolle der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen des Quartiervereins finden Sie im Archiv.

Agenda 2025

Januar

  • So, 12.1. Klangspaziergang – Klanglandschaften erkunden [mehr]

Februar

März

  • So, 2.3. Klangspaziergang – Klanglandschaften erkunden [mehr]
  • So, 9.3. Klangspaziergang – Klanglandschaften erkunden [mehr]
  • Di, 25.3. Nachtspaziergang am Hornbach – mit Klanggärtner Andres Bosshard [mehr]

April

  • Mo, 7.4. Mitgliederversammlung
  • So, 13.4. Klangspaziergang – Klanglandschaften erkunden [mehr]

Mai

  • Sa, 17.5. Führung Park am See
  • Sa, 24.5. Gartentag (Hirslanden, Witikon, Riesbach)

Juni

  • So, 22.6. Sommerkonzert auf der Wynegg

Juli

  • Fr/Sa, 4. bis 5.7. Seefeldfest mit Gastredner Res Strehle [mehr]

August

  • Fr, 1.8. 1. Augustfeier im Kluspark

September

  • Sa, 7.9. Hegifäscht (Hegibachplatz)

Oktober

  • Do, 23.10. Riesbach stellt sich vor (Hegibachplatz)

November

  • Sa, 1.11. Quartierspaziergang (mehrsprachig)

Dezember